Wir freuen uns, Sie wieder bei uns begrüßen zu dürfen! Da sich die behördlichen Vorgaben für unsere Veranstaltungen von Zeit zu Zeit ändern, bitten wie Sie, sich kurz vor Ihrer Anreise über die derzeit geltenden Bedingungen zu informieren.
Was gilt wo?
Aktuell sind für unsere Theater alle Einschränkungen aufgehoben.
Häufige Fragen
Vor und im Theater
Zur gegenseitigen Rücksichtnahme empfiehlt Stage Entertainment ausdrücklich, während des gesamten Theaterbesuchs, auch auf Ihrem Sitzplatz im Theatersaal, eine medizinische oder eine FFP2 Maske zu tragen. Selbstverständlich kann diese zum Verzehr abgenommen werden. Kinder unter 7 Jahren benötigen keine Maske.
Hamburg: Bitte beachten Sie, dass im Innenraum der Shuttle-Schiffe im Hafen - wie in allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Hamburg - weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht gilt.
Backstageführungen: Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an unseren Backstage-Führungen weiterhin eine FFP2-Maske (ab 14 Jahren) getragen werden muss.
Bitte berücksichtigen sie folgende Regeln je nach Standort des Theaters:
Wir sind seitens der zuständigen Behörden dazu verpflichtet Sie darüber zu informieren, dass Sie bei Symptomen oder im Krankheitsfall bitte von einem Besuch bei uns absehen.
Bitte besuchen Sie unsere Theater außerdem nicht, wenn:
Sie unter typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, die nicht bekanntermaßen eine andere Ursache haben, leiden oder in den letzten 14 Tagen unter solchen Symptomen gelitten haben. Typische Symptome für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind:
• Husten,
• Fieber,
• Schnupfen,
• eine Störung oder der Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns und
• akute Atemnot.
Vor Ort können leider KEINE Schnelltests durchgeführt werden.
Wir stellen technisch und personell sicher, dass stets die laut behördlicher Verordnung erforderlichen Hygiene-Maßnahmen angewandt werden.
Unsere Theater verfügen außerdem über modernste Belüftungsanlagen, eine der wissenschaftlich anerkannt effektivsten Maßnahmen gegen die Aerosol-Verbreitung überhaupt.
Unser Bars, Merchandise- Stände und die Garderoben sind regulär geöffnet.
Bitte versuchen Sie möglichst einen Abstand von 1,5 m zu Gästen und Personal einzuhalten, wenn Sie sich im Theater bewegen.
Theater im Hafen, Hamburg (Disneys DER KÖNIG DER LÖWEN) und Theater an der Elbe, Hamburg (Disneys DIE EISKÖNIGIN): Die beiden Theater öffnen 90 Minuten vor Vorstellungsbeginn.
Alle anderen Theater öffnen 60 Minuten vor Beginn der Vorstellung.
Die Einlasskontrollen erfolgen direkt an den Eingangstüren zu den Theatern, um Warteschlangen im Foyer zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass es keinen Nacheinlass für zu spät kommende Gäste gibt. Planen Sie daher genügend Zeit ein.
Hinsichtlich neuer Hygiene-Bestimmungen halten wir Sie hier auf musicals.de tagesaktuell informiert.
Häufige Fragen
Umbuchung, Veranstaltergutschein und Showausfall
Sollte es zu kurzfristigen Änderungen an einer geplanten Veranstaltung kommen, informieren wir Sie unverzüglich per Mail. Zudem finden Sie die entsprechende Information dazu auf der jeweiligen Seite der Show sowie auf dieser Seite unter "Aktuelle Informationen".
Alle Shows ohne entsprechenden Hinweis finden nach aktuellem Stand wie geplant statt.
Wenn Sie Ihre Tickets über unsere Website www.musicals.de gebucht haben oder über Eventim, Ticketonline, getgo und deren Callcenter, haben Sie eine E-Mail von uns erhalten. Darin erfahren Sie, wie Sie ganz einfach online umbuchen.
Zudem finden Sie hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ihre Umbuchung.
Sollten Sie dennoch weitere Rückfragen haben, nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf www.musicals.de/kontakt mit dem Kontaktgrund: "Anfrage zur Umbuchung aufgrund aktueller Corona-Bedingungen"
Wenn Sie Tickets an anderer Stelle erworben haben, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Verkaufsstelle.
Mit FlexOption
Wenn Sie bei der Buchung Ihrer Tickets die FlexOption hinzugebucht haben, können Sie bis zu 5 Tage vor der Show ohne Angabe von Gründen kostenfrei einmalig umbuchen. Nutzen Sie dafür einfach unser Einlöse-Formular.
Ohne FlexOption
Bitte beachten Sie, dass bei reinen Ticketbestellungen kein Fernabsatzgesetz gilt, weshalb Tickets generell vom Umtausch und Erstattung ausgeschlossen sind. Auf diese Verbindlichkeiten der Ticketbestellung werden Sie während des Bestellvorgangs deutlich hingewiesen.
Hintergrund ist, dass Sport-, Freizeit- und Kulturveranstaltungen jeder Art bei einem Widerrufs- und Rückgaberecht kaum plan- und wirtschaftlich durchführbar wären. Das sieht auch der Gesetzgeber so, weshalb das Fernabsatzgesetz bei dem zwischen Ihnen und dem Veranstalter geschlossenen Vertrag, über die Erbringung einer Dienstleistung im Bereich der Freizeitgestaltung nach BGB § 312 g Abs. 2 Nr. 9, ausdrücklich keine Anwendung findet.
Wenn Sie Ihre E-Mail zur Umbuchung nicht mehr finden, nutzen sie bitte das Kontaktformular auf musicals.de/kontakt und wählen dort den Grund für Ihre Kontaktaufnahme: "Sie benötigen Ihren Umbuchungslink".
Alle E-Mails zur Umbuchung wurden versendet. Wenn Sie noch keine E-Mail von uns bekommen haben, überprüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner. Für Rückfragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf www.musicals.de/kontakt mit dem Kontaktgrund "Sie benötigen Ihren Umbuchungslink".
- Der Ihnen ausgehändigte Veranstaltungsgutschein, den Sie aufgrund einer Showabsage wegen Corona erhalten haben, ist 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.
- Der Vorgang zur Einlösung des Gutscheins variiert von Ticketvermittler zu Ticketvermittler und ist auf jedem dieser einzelnen auch notiert.
Kontakt
Hilfe bei weiteren Anliegen
Wenn Sie Hilfe benötigen oder die Antwort auf Ihre Frage nicht auf unserer Seite finden, wenden Sie sich gerne an unser Service Center.
Zur Zeit erreicht uns eine Vielzahl von Anfragen, daher kann es bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage leider zu Verzögerungen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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Hilfe bei weiteren Anliegen
Rückabwicklung
Tickets und Gutscheine erstatten
Bitte beachten Sie, dass eine Ticketerstattung nur bei abgesagten Shows möglich ist.
Denn Tickets sind gesetzlich generell von Umtausch und Erstattung ausgeschlossen.
(nach BGB § 312 g Abs. 2 Nr. 9)
Rückabwicklung
Tickets und Gutscheine erstatten
