Corona

Alle wichtigen Informationen auf einen Blick

Wir freuen uns, Sie wieder bei uns begrüßen zu dürfen! Es bestehen keine Einschränkungen mehr. Hier finden Sie dennoch einige Informationen für Ihren Besuch.

Was gilt wo?

Für unsere Theater sind alle Einschränkungen aufgehoben.

Häufige Fragen

Umbuchung, Veranstaltergutschein und Showausfall

Wie erfahre ich, ob meine Show wie geplant stattfindet?

Sollte es zu kurzfristigen Änderungen an einer geplanten Veranstaltung kommen, informieren wir Sie unverzüglich per Mail. Zudem finden Sie die entsprechende Information dazu auf der jeweiligen Seite der Show sowie auf dieser Seite unter "Aktuelle Informationen".

Alle Shows ohne entsprechenden Hinweis finden nach aktuellem Stand wie geplant statt.

Meine Show wurde verschoben/abgesagt. Wie kann ich in eine andere Show umbuchen?

Wenn Sie Ihre Tickets über unsere Website www.musicals.de gebucht haben oder über Eventim, Ticketonline, getgo und deren Callcenter, haben Sie eine E-Mail von uns erhalten. Darin erfahren Sie, wie Sie ganz einfach online umbuchen.

Zudem finden Sie hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ihre Umbuchung.

Sollten Sie dennoch weitere Rückfragen haben, nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf www.musicals.de/kontakt mit dem Kontaktgrund: "Anfrage zur Umbuchung aufgrund aktueller Corona-Bedingungen"

Wenn Sie Tickets an anderer Stelle erworben haben, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Verkaufsstelle. 

 

Ich möchte meine gebuchte Veranstaltung nicht besuchen. Kann ich umbuchen?
Mit FlexOption

Wenn Sie bei der Buchung Ihrer Tickets die FlexOption hinzugebucht haben, können Sie bis zu 5 Tage vor der Show ohne Angabe von Gründen kostenfrei einmalig umbuchen. Nutzen Sie dafür einfach unser Einlöse-Formular.

 

Ohne FlexOption

Bitte beachten Sie, dass bei reinen Ticketbestellungen kein Fernabsatzgesetz gilt, weshalb Tickets generell vom Umtausch und Erstattung ausgeschlossen sind. Auf diese Verbindlichkeiten der Ticketbestellung werden Sie während des Bestellvorgangs deutlich hingewiesen.

Hintergrund ist, dass Sport-, Freizeit- und Kulturveranstaltungen jeder Art bei einem Widerrufs- und Rückgaberecht kaum plan- und wirtschaftlich durchführbar wären. Das sieht auch der Gesetzgeber so, weshalb das Fernabsatzgesetz bei dem zwischen Ihnen und dem Veranstalter geschlossenen Vertrag, über die Erbringung einer Dienstleistung im Bereich der Freizeitgestaltung nach BGB § 312 g Abs. 2 Nr. 9, ausdrücklich keine Anwendung findet.

Ich finde meine Umbuchungs-Mail nicht mehr. Wie gehe ich vor?

Wenn Sie Ihre E-Mail zur Umbuchung nicht mehr finden, nutzen sie bitte das Kontaktformular auf musicals.de/kontakt und wählen dort den Grund für Ihre Kontaktaufnahme: "Sie benötigen Ihren Umbuchungslink".

Ich habe keine E-Mail zur Umbuchung erhalten.

Alle E-Mails zur Umbuchung wurden versendet. Wenn Sie noch keine E-Mail von uns bekommen haben, überprüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner. Für Rückfragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf www.musicals.de/kontakt mit dem Kontaktgrund "Sie benötigen Ihren Umbuchungslink".

 

Wie lange kann ich meinen Veranstaltergutschein nutzen?
  • Der Ihnen ausgehändigte Veranstaltungsgutschein, den Sie aufgrund einer Showabsage wegen Corona erhalten haben, ist 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.
  • Der Vorgang zur Einlösung des Gutscheins variiert von Ticketvermittler zu Ticketvermittler und ist auf jedem dieser einzelnen auch notiert.

Große Gefühle. Maximale Flexibilität.

In dieser besonderen Zeit empfehlen wir Ihnen die FlexOption.

  • Ticketumtausch bis 48 Stunden vor der Show
  • Ohne Angaben von Gründen
  • Inklusive Umbuchung zugebuchter Leistungen
  • Ideal zum Verschenken von Tickets
  • Jetzt nur bis zu 7,99 €

Große Gefühle. Maximale Flexibilität.

Kontakt

Hilfe bei weiteren Anliegen

Wenn Sie Hilfe benötigen oder die Antwort auf Ihre Frage nicht auf unserer Seite finden, wenden Sie sich gerne an unser Service Center.

Zur Zeit erreicht uns eine Vielzahl von Anfragen, daher kann es bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage leider zu Verzögerungen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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Rückabwicklung

Tickets und Gutscheine erstatten

Bitte beachten Sie, dass eine Ticketerstattung nur bei abgesagten Shows möglich ist.
Denn Tickets sind gesetzlich generell von Umtausch und Erstattung ausgeschlossen.

(nach BGB § 312 g Abs. 2 Nr. 9)

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Hilfe nach Showabsage

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